Forstunternehmer Zertifkate

Ab 28.04.2026 dürfen für Waldarbeiten (Holzernte und Waldpflege) bei regionaler Verfügbarkeit,
bei vergleichbarem Kosten- und Leistungsangebot nur Dienstleistungs- und Lohnunternehmer eingesetzt werden,
die eine gültiges Forstunternehmerzertifizierung besitzen, welche von PEFC Austria anerkannt wird.

Ab 2029 ist diese Regelung bei der voll- und hochmechanisierten Holzernte verpflichtend.

Treten forstliche Dienstleistungsunternehmen auch als Rundholzhändler auf,
indem sie auf dem Stock gekauftes Holz nicht nur einschlagen,
sondern auch weiterverkaufen, benötigen sie darüber hinaus ein PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikat,
um Holz als PEFC-zertifiziert weiter verkaufen zu können.

Von PEFC Austria sind folgende Forstunternehmerzertifikate anerkannt:

ZÖFU
(Zertifiziertes Österreichisches Forstunternehmen)

BFW – Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen
Forstpark 1, 4801 Traunkirchen, Österreich
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KFP
(Kompetente Forstpartner)

HW-Zert GmbH
Gallersberg 10, 85395 Attenkirchen, Deutschland
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Mit dem Forstservice-Marktplatz finden Sie das passende Forstunternehmen

Der neue Forstservice-Marktplatz soll Waldbesitzenden die Möglichkeit bieten, leichter Forstunternehmen für die benötigte Unterstützung bei der Waldarbeit zu finden.

Der Forstservice-Marktplatz hat zum Ziel, Waldbesitzer und Waldbewirtschafter einen Überblick von Forstunternehmen für Dienstleistungen vom Pflanzen bis zum Ernten zu geben. Vor allem bei großen Schadholzanfall können so sehr schnell die passenden Dienstleister mit der richtigen Maschinenausstattung gefunden und Kontakt aufgenommen werden.
Auch für geplante Eingriffe kann man mit wenigen Klicks herausfinden, wer im gewünschten Bundesland tätig ist und ob dieses Unternehmen eine von PEFC Austria anerkannte Zertifizierung hat.

Mit 28.04.2026 gilt verpflichtend die Umsetzung des neuen PEFC Standards und fordert vom Waldbesitzer bei Auftragsvergabe die Einhaltung der Anforderungen bezüglich Arbeitsrechts, Sicherheit und Einsatz von Forstmaschinen.
Bei der Wahl eines zertifizierten Forstunternehmens entfällt diese Nachweispflicht für den Waldbesitzer laut dem neuen PEFC-Standard.